Die WibuBoxen wurden auf Einhaltung der Grenzwerte für Digitalgeräte der Klasse B gemäß Teil 15 der FCC-Bestimmungen geprüft und zugelassen. Der Betrieb unterliegt folgenden Bedingungen:
1. Das Gerät darf keine schädliche Störausstrahlung verursachen.
2. Das Gerät muß Störstrahlungen verarbeiten können, einschließlich solcher Strahlungen, die zu einem unerwünschten Betrieb führen können.
Das Gerät erzeugt und nutzt Hochfrequenzenergie und kann Störstrahlungen verursachen, wenn es nicht gemäß Anweisung installiert und eingesetzt wird. Es gibt jedoch keine Gewähr dafür, daß in einer bestimmten Anlage keine Störungen auftreten werden. Wenn Störungen auftreten, schlagen Sie in Ihrem Systemhandbuch, das Vorschläge zur Beseitigung solcher Störungen enthalten sollte, nach. Zu den gängigen Abhilfen gehören: Vergrößerung des Abstands zwischen Computersystem und Fernsehgerät bzw. Radio oder Anschluß eines Computers an einen anderen Stromkreis oder eine andere Steckdose. Eine Änderung oder Modifizierung des Produkts ohne ausdrückliche Zustimmung der WIBU-SYSTEMS AG kann dazu führen, daß die FCC-Bestimmungen nicht mehr erfüllt sind. In diesem Fall erlischt das Nutzungsrecht des Anwenders für dieses Produkt. Die WibuBoxen wurden, wo anwendbar, mit einem abgeschirmten Verbindungskabel geprüft und zugelassen. Für den Gebrauch dieses Produkts ist daher ein abgeschirmtes Kabel erforderlich. Ein detailliertes FCC DoC (Declaration of Conformity) ist auf Anfrage erhältlich.
|